Wie funktionert ein Mietspiegel
Besonders lesenswert finde ich den Text zur Kritik des Mietspiegels:
"Kritik
Bei der Berechnung eines Mietspiegels dürfen nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Dies folgt aus der Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist also eine Mischung aus Neuvertragsmieten und Bestandsmieten, sofern bei letzteren eine Mieterhöhung vorgenommen wurde. Diese Berechnungsweise stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Vermieter und der Mieter dar. In Märkten mit steigenden Mietpreisen wird hierdurch die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig niedriger als der aktuelle Marktpreis festgesetzt.
Vermieter haben ein Interesse an hohen Mieten und damit nach einer Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die möglichst nahe an der aktuellen Marktmiete liegt. Für Vermieter wäre daher ein kurzer Zeitraum und ein möglichst weitgehender Ausschluss von Bestandsmieten ideal. Mieter hingegen wünschen möglichst niedrige Mieten, daher wäre aus deren Sicht ein möglichst langer Berücksichtigungszeitraum bzw. ein weitgehender Ausschluss von Neuvertragsmieten optimal. Zum 1. Januar 2020 wurde der Betrachtungszeitraum von vier Jahren auf sechs Jahre verlängert. Mietverbände und seit 2019 auch die Stadt München fordern, dass eine zeitliche Beschränkung ganz abgeschafft wird, um die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber der aktuellen Marktmiete noch weiter zu senken. Interessensverbände der Wohnungswirtschaft lehnten hingegen bereits eine Verlängerung auf sechs Jahre ab."
Kommentar
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