Paritätische: Wohnst Du noch oder verarmst Du schon?
Im TAZ Artikel heißt es: "Stellen Sie sich zwei Rentner*innen aus Ostberlin vor. Frau Müller und Frau Schmidt haben lange gearbeitet und haben im Ruhestand jeweils eine Rente von 1.770 Euro im Monat. Beide gelten damit nicht als arm – zumindest nicht nach der konventionellen Armutsberechnungsmethode. Üblicherweise gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat.
Nur ist es so: Frau Müller hat einen alten Mietvertrag, zahlt eine Warmmiete von 450 Euro und hat somit 1.320 Euro zum Leben. Frau Schmidt musste aber umziehen, weil sie mit zunehmenden Alter auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen war. Für ihre neue und sanierte Zweizimmerwohnung muss sie nun aber 900 Euro warm zahlen. Nach Abzug der Miete bleiben ihr also nur noch 870 Euro – und das ist nicht viel.
Mit diesem fiktiven Modellbeispiel macht der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer neuen Kurzexpertise auf ein alltägliches Problem aufmerksam."
Hier geht es zur Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
Kommentar
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