Tauschaktion Bezahlkarte gegen Bargeld

Im Rems-Murr-Kreis werden jetzt auch Bezahlkarten für Geflüchtete ausgegeben. Da wäre es doch auch an der Zeit, eine Tauschaktion für Bezahlkarten zu organisieren?!

An anderen Orten gibt es diese Tauschaktionen schon. Die TAZ berichtete schon im November 2024 davon:

Tauschaktion Bezahlkarte gegen Cash

Solidarität statt Schikane

Markus Söder feiert die Bezahlkarte, andere sehen darin eine weitere Entrechtung von Geflüchteten. Ausgerechnet in der Heimatstadt des CSU-Politikers nutzen Ak­ti­vis­t*in­nen nun einen Trick, um die Karte zu umgehen.

https://taz.de/Tauschaktion-Bezahlkarte-gegen-Cash/!6047471/

Infos zu solidarischen Tauschaktionen:

zum Lesen: https://netzpolitik.org/2024/bezahlkarten-fuer-asylsuchende-praktische-solidaritaet-gegen-diskriminierende-symbolpolitik/

zum Hören: https://podcast.dissenspodcast.de/b25-bezahlkarte

Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden.

Auch in München gibt es eine Tauschaktion: mehrsprachige Infos hier und ohne QR-Code hier.

Wie funktioniert die Tauschaktion?

Das System basiert auf dem Tausch von Einkaufsgutscheinen großer Einkaufsmärkte wie Rewe, Aldi, dm oder Rossmann. Zunächst kaufen Asylbewerber:innen mit ihrer Bezahlkarte einen Gutschein im Wert von 50 Euro in einer dieser Märkte. Anschließend geben sie den Gutschein in einer der Tauschstellen ab, die auf der Webseite aufgelistet sind. Dort nehmen solidarische Menschen mit freiem Zugang zu Bargeld den Gutschein mit und hinterlassen dafür 50 Euro in bar. Dieses Bargeld wird dann an die Asylbewerber:innen zurückgegeben. Keine:r der Tauschenden verliert also an Geldwert. Auf diese Weise können Betroffene die Einschränkungen der Bezahlkarte umgehen und haben mehr wirtschaftliche Freiheit im Alltag.

Sind die Tauschaktionen rechtswidrig?

Rechtswidrig ist die Bezahlkarte – nicht eure Solidarität. Die Aktionen sind die notwendige Antwort auf eine verfehlte und mutmaßlich verfassungswidrige Politik. Auch die Staatsanwaltschaften München und Regensburg sowie die Finanzaufsicht BaFin sehen in den Tauschaktionen keinen Straftatbestand.

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